Betrieb von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, verboten
Schon seit Anfang des Jahres Untersagt die Energieeinsparverordnung (EnEV) den Betrieb von Heizungskesseln welche älter als 30 Jahre sind. Somit wir diese Verpflichtung bis 2020 ca. 15 Millionen Heizungsanlagen betreffen. Ca. 70 % aller Heizungsanlagen in Deutschland sind schön älter als 15 Jahre.