Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet zur Modernisierung

Betrieb von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, verboten

Schon seit Anfang des Jahres Untersagt die Energieeinsparverordnung (EnEV) den Betrieb von Heizungskesseln welche älter als 30 Jahre sind. Somit wir diese Verpflichtung bis 2020 ca. 15 Millionen Heizungsanlagen betreffen. Ca. 70 % aller Heizungsanlagen in Deutschland sind schön älter als 15 Jahre.

Rücklagen für den Rückbau

Müssen Abrisskosten Vergesellschaftet werden

Die Atom-Rückstellungen der Energiekonzerne für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke sollen sich auf ca. 38 Milliarden Euro belaufen. Die finanziellen Folgen des Atomausstiegs können derzeit nur Schätzungen sein und ob im Falle des Rückbaus und der Endlagerung diese Summe den Konzernen noch zur Verfügung steht ist sehr Fraglich. Sollten sich die Konzerne entsprechend Umstrukturieren oder einfach nur Pleite sein, gibt es keine Zahlungsverpflichtung bzw. Möglichkeit mehr, es Zahlt der Steuerzahler.

KWK-Gesetz 2016 liegt als Referentenentwurf vor

Zeitnahe Veröffentlichung des Entwurfs zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG)

Seit dem 07.07 2015 kann man den 55 Seiten umfassender Entwurf zum KWKG 2016 bestaunen. Die Umfassenden Änderungen betreffen die Direktvermarktung, die Förderfähigkeit der eingespeisten KWK-Strommenge sowie Die Veränderten Ziele des Ausbaus und des Kohleausstiegs. Daher wurde der Gesetzesentwurf komplett überarbeitet und neu strukturiert. Nach der Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll noch diesen Monat eine entsprechende Publikation erhältlich sein.