Unsere Leistungen

Analyse aktueller Energielieferverträge

Die Notwendigkeit der Analyse aktueller Energielieferverträge

Energielieferverträge von Energieversorgen sind heute sehr umfassend und beinhalten Vertragsbestandteile, die selbst der professionelle Verbraucher kaum noch überschauen kann.
Nicht nur aus diesem Grund sollte die Analyse aktueller Energielieferverträge in den Unternehmen zur Selbstverständlichkeit werden. Auch die dazugehörende Abrechnung der aktuellen Energielieferverträge sollte zwingend einer Analyse unterzogen werden. Teilweise werden z.B. unberechtigte Nachforderungen über mehrere Jahre rückwirkend erhoben, obwohl die Jahresendabrechnung durch den Versorger vorgenommen wurde. Wir empfehlen daher dringend die aktuellen Energielieferverträge und Energieabrechnungen durch Spezialisten prüfen zu lassen.

Anlagenwartung

Anlagenwartung warum?

Sicher wird aus Kostengründen in Unternehmen oftmals die vom Hersteller vorgeschriebene Anlagenwartung nur teilweise, verzögert oder sogar überhaupt nicht durchgeführt. Dieses „vernachlässigen“ der Anlagenwartung kann sich vielfältig negativ auf die verschiedenen Bereiche auswirken. Anlagenwartung kann sich auf viele Dinge des betrieblichen Lebens übertragen werden.

Neben Maschinen gehören dazu auch Motoren, Schaltkästen, Niederspannungshauptverteilungen, Kabeltrassen, Steuerungen, Transformatoren usw. Neben den vom Hersteller vorgeschriebenen Anlagenwartungen spielt auch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu § 5 Prüfungen“ eine wichtige Rolle. Zusammenfassend wird dort gesagt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, um entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, frühzeitig erkannt und rechtzeitig festgestellt werden.

Anlagenwartung wird durch entsprechende strategische Planung eine wichtige Voraussetzung für unternehmerische/industrielle Effizienz und Profitabilität.

Ausschreibungen

Privatwirtschaftliche Ausschreibungen

Im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen sind privatwirtschaftliche Ausschreibungen nicht an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden. Wir unterscheiden verschiedene Varianten:

  1. Die Leistungsanfrage (international Request for Information oder in Kurzform RFI). Hierbei ergeht eine Anfrage an geeignete Lieferanten mit der Frage, ob der gewünschte Bedarf erfüllt werden kann. I.d.R. erhält der Anfragende Listenpreise
  2. Die Preisanfrage (international Request for Quotation oder in Kurzform RFQ). Hier wird mittels eines Lastenheftes der genaue Bedarf beschrieben und durch eine möglichst genaue Leistungsbeschreibung und unter Angabe einer genauen Preisvorstellung bei entsprechenden Lieferanten angefragt.
  3. Aufforderung zu einer Angebotsabgabe (international Request for Proposal oder in Kurzform RFP). Hier handelt es sich um die am ehesten in Frage kommende Ausschreibung. Die abgegebenen Angebote sind nur für eine festgeschriebene Zeit gültig. Gleichzeitig ist der Anbieter an dieses Angebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande, indem das ausschreibende Unternehmen das Angebot schriftlich annimmt. Das Angebot wird i.d.R. durch den Anbieter präzisiert (Produkt- und Leistungsbeschreibung) oder durch Zusatzvereinbarungen beim Vertragsabschluss ergänzt.

Beleuchtungskonzepte

Licht ist Leben

Um die optimale Ausleuchtung, egal ob Außen-, Sicherheits-, Design- oder technische Beleuchtungssysteme, zu realisieren, kann man unterschiedliche Beleuchtungskonzepte verfolgen. All diese haben Vor- und Nachteile, die man jeweils für das entsprechende Objekt abwägen muss.

Die ursprüngliche DIN 5035 „Beleuchtung mit künstlichem Licht“ aus dem Jahr 1990, wurde bereits in vielen Teilen durch die EU-Normen EN 12464 und EN 12465 abgelöst. Der ehemalige Teil 5 „Beleuchtung im Gesundheitswesen“ dient nur noch als ergänzende nationale Norm unter der Bezeichnung DIN 5035-3:2006-07. Hier werden Empfehlungen über die Mindestbeleuchtungsstärke (Lux), sowie empfohlene Lichtfarbe (in Grad Kelvin (K)), den sogenannten Verminderungsfaktor und die Güteklasse der Entblendung beschrieben.

BHKW-Konzepte

Wärme und Strom mit Ihrem Blockheizkraftwerken (BHKW)

Die gemeinsame Bereitstellung, von Wärme und Strom, in einer dezentralen Anlage unter Verwendung von Technologien Gas- oder Verbrennungsmotor, deren Abwärme direkt zur Wärmeversorgung eingesetzt wird. Kostenkontrolle und Planungssicherheit für Ihren Energiebedarf unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit direkt vor Ort.

Unabhängige Ingenieure analysieren Ihren Bedarf und errechnen die optimale Lösung für einen wirtschaftlichen Betrieb. Das Leistungsspektrum umfasst Planung, Bau, Betrieb sowie Service Ihres BHKW.

Blindstromkompensation

Blindstromkompensationsanlagen - Sparen Netzgebüren

Verluste in Transformatoren, Kabel oder induktive Verbräucher führen zu Blindstrom, welcher ab 50% der Wirkarbeit vom Energieversorger in Rechnung gestellt wird. Unter Einsatz einer Blindstromkompensationsanlage können Sie diese Kosten fast vollständig eingespart werden.

Mit den notwendigen Parameter aus Ihren Verbrauchsdaten können unsere Ingeneure im Vorab Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme erstellen. Die Amortisationszeiten einer effektiven Blindstromkompensationsanlage liegen erfahrungsgemäss unter 4 Jahren.

Contracting-Modelle

Contracting die gelebte Liberalisierung in der Energiewirtschaft

Zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen ist Contracting ein ideales Mittel aus Wirtschaftlichkeitsaspekten und Bilanzierungsgründen. Optimale Lösungsansätze garantieren Ihnen maximalen Mehrwert. Als Qualitätsmerkmal guter Lösungsansätze wird schon frühzeitig darauf geachtet, dass sich erforderliche Investitionen durch Effekte jeglicher Art rechnen.

Um Ihnen den maximalen wirtschaftlichen Erfolg sichern zu können, verbinden wir sämtliche Contractingansätze zu einer gesamtheitlichen Lösung, unter anderem Betreiber- und Liefercontracting, Einspar-Contracting oder auch Voll-Contracting. Im Rahmen der Contractingausschreibungen stimmen wir mit Ihnen den geeigneten Teilnehmerkreis ab und begleiten den Prozess bis hin zu einer belastbaren und transparenten Entscheidungsvorlage.

Das Energiekonzept hat großen Einfluss auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg einer Contractingmaßnahme. Aus diesem Grund bilden zunehmend Energieanalysen und weitere innovative Energieversorgungskonzepte im Rahmen einer ganzheitlichen Bearbeitung, einen integralen Bestandteil der Contractingprojekte.

DIN 16247

DIN EN 16247

Die DIN EN 16247 definiert in ihren bisherigen Teilbereichen 1-5 die Allgemeinen Anforderungen für ein Energieaudit. Bisher war die DIN EN 16247 eine Grundlage für den Spizenausgleich der Strom- und Energiesteuerrückerstatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Seit dem 22.04.2015 gilt die Änderung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Hierbei schreibt das Gesetz für Nicht-KMU-Unternehmen verpflichtende Energieaudits, beruhend auf der europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU, vor. Gern erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot unserer zertifizierten Ingenieure.

Druckluft

Optimierung von Druckluftanlagen = Kostensenkung um bis zu 50 Prozent!

Bis zu 90% der Energiekosten gehen im Kompressor an Wärme verloren. Daher sind effiziente Maßnahmen an Ihrer Druckluftanlage für die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens unumgänglich. Bis zu 50 % der Energiekosten können Sie mit energieeffizienten Maßnahmen einsparen.

Die Optimierungen bei Erzeugung, Umrüstung, Verteilung, Verbraucher sowie der Verluste an Ihrer Druckluftanlage ermöglichen Armortisationszeiten unter zwei Jahren.

Einsatz regenerativer Energien

Einsatz Erneuerbarer Energien bzw. regenerativer Energien

Energieträger, die nach menschlichem Ermessen unbegrenzt verfügbar sind oder sich sehr schnell erneuern, nennt man Erneuerbare Energien oder regenerative Energien. Zu Ihnen zählen Sonnenenergie, Bioenergie, Wasserkraft, Meeresenergie, Erdwärme und Windenergie.

Der Ausbau regenerativer Energien wird weltweit in vielen Staaten vorangetrieben. Zur Schonung der „endlichen“ Energien ist der Einsatz regenerativer Energien ein probates Mittel. So wurden im Jahr 2014 in Deutschland durch den Einsatz regenerativer Energien bereits 27,8% der Bruttostrom­produktion, 9,9 % des Endenergiebedarfs im Wärmesektor und 5,4% der Kraftstoffe, eingespart.

Energetische Konzepte

Energetische Konzepte – Ihre Planungsgrundlage

Wir erstellen für Ihren speziellen Anwendungsfall energetische Konzepte. Dabei werden unter Bezugnahme des energetischen Istzustandes durch genaue Daten und Analysen die technisch und wirtschaftlich effektivste Form der interaktion Ihrer Komponenten ermittelt. Dies selbstverständlich unter Bezugnahme der geltenden Rechtslage sowie des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik.

Energetische Sanierung

Wir berechnen für Ihren speziellen Anwendungsfall unter Bezugnahme des energetischen Istzustandes durch genaue Daten und Analysen, das energetische Sanierungspotential Ihrer Immobilie. Hierbei spielen die Wärmeschutzverordnung sowie Energieeinsparverordnung eine wichtige Rolle. Unter der Vielzahl von Möglichkeiten ermitteln wir für Sie die ökologisch und ökonomisch interessantesten Optimierungsvarianten.

Selstverständlich beziehen wir die aktuellen Fördermöglichkeiten in die Kalkulationen mit ein.

Energieaudit

Energieaudit für Nicht-KMU 2015

Die DIN EN 16247 definiert in ihren bisherigen Teilbereichen 1-5 die allgemeinen Anforderungen für ein Energieaudit. Bisher war die DIN EN 16247 eine Grundlage für den Spizenausgleich der Strom- und Energiesteuerrückerstatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Seit dem 22.04.2015 gilt die Änderung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Hierbei Schreibt das Gesetz für Nicht-KMU-Unternehmen verpflichtende Energieaudits, beruhend auf der europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU, vor. Gern erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot für das Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Energieausweise

Energieausweise, der verlässliche Ausweis für den Energieverbrauch

Wir unterscheiden zwei Begriffe: Energiepass und Energieausweis. Der Energiepass wurde durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) während eines ersten Feldversuchs eingeführt. Für das öffentlich-rechtliche Zertifikat nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird jedoch der Begriff Energieausweis verwendet.

Wenn ein Gebäude errichtet, verändert oder erweitert wird, ist gemäß der Energieeinsparverordnung ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Auf Verlangen ist einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ein Energieausweis zugänglich zu machen bzw. vorzulegen. Lediglich kleine Gebäude und Baudenkmäler sind gem. § 16 Abs. 5 EnEV von dieser Regelung ausgenommen.

Handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude, teilweise Wohn-, teilweise Nicht-Wohngebäude, kann es sein, dass Energieausweise für Gebäudeteile ausgestellt werden. In allen andern Fällen sind Energieausweise für das gesamte Gebäude auszustellen. Dies gilt insbesondere für Eigentumswohnung in einem Gebäude, das nur für Wohnzwecke errichtet wurde.

Wird ein Gebäude ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis verkauft oder neu vermietet, ist ein Bußgeld von bis zu 15.000 € möglich. Verhängt werden diese Bußgelder in den meisten Bundesländern von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Energieberatung

Energieberatung – eine sich selbst finazierende Dienstleistung

Eine Energieberatung gibt Ihnen durch genaue Daten und Analysen einen Gesamtüberblick über die energetischen Aspekte der betrefenden Anlage. Einbezogen werden alle Parameter des Themas Energie welche für den jeweiligen Anwendungsfall notwendig sind, um wirtschaftliche sowie ökologische Aussagen zu treffen. Dies selbstverständlich unter Bezugnahme der geltenden Rechtslage, sowie des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik.

Energiebeschaffung

Kostenreduktion im liberalisierten Energiemarkt

Unsere Jahrelange Erfahrung bei der Energiebeschaffung gründen auf umfangreichem und fundiertem Wissen welches wir für Sie erfolgreich einsetzen. Die genaue Markt- und Rechtskenntnis sowie detaillierte Verbrauchsparameter wie Menge und Lastprofiel ermöglichen optimale Konditionen.

Zur Energiebeschaffung gehört zunächst die genaue tatsächliche Bedarfsermittlung sowohl der Einkauf als auch die Beschaffungslogistik. Der punktgenaue und effiziente Energieeinkauf ist hierbei eine Möglichkeit, um die Energiekosten erheblich reduzieren. Seit der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland bestehen erhebliche Unterschiede im Preis, obwohl die Bedarfsmengen identisch sind.

Durch die Gründung der Energiebörse EEX hat sich dieser Trend deutlich verstärkt. Immer mehr Kunden, aller Größenordnungen nutzen die Möglichkeiten der Ausschreibung, direkt oder mit professionellem Dienstleistern der Branche.

Kurz zusammengefasst gibt es 3 Grundtypen der Energiebeschaffung:

  • Standardvertrag mit einem festen Tarif:

Diese Verträge bieten sich für sehr kleine Verbräuche bis etwa 10.000 kWh/a Strom und etwa 40.000 kwh/a Gas an

  • Sonder- und Rahmenverträge mit Energielieferanten:

Diese Verträge bieten sich mittlerweile für Unternehmen mit Verbräuchen ab etwa 10.000 kWh/a bis 10 GWh/a Strom und etwa 40.000 kwh/a Gas bis etwa 20 GWh/a an. Dies ist die bekannteste sowie beliebteste Form  des Energiekaufes für die genannte Ziel- und Verbrauchsgruppen.

  • Energieeinkauf an der Energiebörse EEX über ein Portfoliomanagement.

Hierbei kommen unterschiedlichste Varianten der Tranchenmodelle zum Einsatz. Interessant für große Unternehmen mit einem jährlichen Energiebedarf ab 10 GWh /a Strom und etwa 20 GWh/a Gas.

Energie-Controlling-System (ECS)

Energie - Controlling der Pfeiler eines erfolgreichen Energiemanagement

Durch die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik ergeben sich nicht nur wichtige Vorteile, sondern es sind die Grundpfeiler eines jeden Energie-Management-System.

Individuelle Kennwerte (KPI, PUE, EnPi...) können über beliebige Rechenoperationen ermittelt und dargestellt werden. Über einen einfachen Import können auch alle weiteren Werte verwendet werden, wie z. B. Mitarbeiteranzahl, Produktionsmenge usw. um den Energieverbrauch pro Kopf oder Produkt zu ermitteln.

Insbesondere werden:

  • Veränderungen im Energieverbrauch werden schnell erfasst
  • Energiekosten werden transparent
  • Energiekosten können verursachergerecht zugeordnet werden
  • Ausreißer (defekte Geräte oder unnötiger Stromverbrauch) werden leicht identifiziert
  • Facilitymanagement wird wesentlich erleichtert
  • Controlling und Buchhaltung der Energiekosten werden präziser und flexibler
  • Unternehmensveränderungen, die den Energieverbrauch betreffen (Produktionsänderungen, andere    Materialien, andere Anforderungen, …) sind schnell zu erfassen und sofort regulierbar
  • Verbesserung des Nutzungsgrades durch eine Erhöhung der Auslastung
  • eine Vergleichmäßigung des Lastganges erlaubt geringere Investitionskosten für kleiner zu dimensionierende Neuanlagen, bzw. Neuanlagen können besser projektiert werden
  • Erfüllung der Anforderungen, wie sie im imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Errichtung, Betrieb oder Veränderung genehmigungspflichtiger Anlagen gestellt werden
  • Senkung die durch den Energieeinsatz verursachten Betriebskosten und Nutzen der meist vorhandenen Kopplung zwischen rationellerem Energieeinsatz und höherer Produktivität
  • Vorbeugung im Hinblick auf langfristig nicht auszuschließende, ordnungsrechtliche Ansätze oder steuerliche Maßnahmen

Durch die Schaffung eines Systemaufbaus, in welchem die Bündelung aller Verbrauchsstellen zentral gekoppelt ist, kann durch ein interaktives Energiemanagement beispielsweise eine Spitzenlastoptimierung kostenreduzierend umgesetzt werden.

Das Energiemanagement für ein effizientes und aktives Energiemanagementsystem, entsprechend der DIN EN ISO 50001, wird über eine webbasierende Softwarelösung die über Erfassung von prozessrelevanten und produktionsrelevanten Größen verfügt sowie beliebig erweiterbar ist, umgesetzt.

Energiemanagement

Energiemanagement konsequent umgesetzt, ist mehr als nur Kostensenkung

Energiemanagement ist die Interaktion aller Maßnahmen, welche dem geforderten Leistungssystem mit minimalstem Einsatz der Primärenergieträger begegnet. Alle sich verändernden und beeinflussbaren Parameter werden einbezogen. Durch gezielte flächendeckende Parameter-Erfassung und Auswertung werden über Algorithmen Energieströme durch automatische Steuerung beeinflusst. Die sich daraus ergebenden Resultate ermögliche es, Ihnen den Energiebedarf sowie den Einsatz von Stofflichkeit im Unternehmen zu senken.

Finanzierung

Finanzierung – nichts ist unmöglich           

Finanzierung nennt man im Allgemeinen den Vorgang, um i.d.R. mit fremdem Geld eigene Investitionen, zu realisieren. Im betriebswirtschaftlichen Sinn handelt es sich aber um eine betriebliche Funktion, welche alle Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für eine Investition benötigt werden, einschließt.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Finanzierung wie z.B. Innenfinanzierung, Selbst­finanzierung, Finanzierung aus Rückstellungen und Abschreibungen, Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung.

Neben der klassischen Form der Finanzierung gibt es noch Sonderformen der Finanzierung wie z.B. Leasing, Factoring oder Mezzanine-Kapital.

Fördermittel

Fördermittel, der Staat hilft mit

 

Fördermittel haben die unterschiedlichsten Zwecke und erfüllen einen wichtigen Auftrag, nicht nur in unserem Wirtschaftssystem. Wir unterscheiden rückzahlbare und nicht-rückzahlbare Fördermittel. Rückzahlbare Fördermittel sind in der Regel indirekte Hilfen wie z.B. vergünstigte Darlehns-Konditionen oder Teilhaftungsbefreiung für die finanzierende Bank. Nicht-rückzahlbare Fördermittel sind Beträge die einmalig an den Geförderten ausgezahlt werden. Nachfolgend einige Beispiele:

Angefangen bei Fördermitteln für die schulische Aus- und Weiterbildung gem. dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG), später die berufliche Aus- und Weiterbildung bzw. das Studium. Im privaten Bereich Fördermittel für Neubau eines Wohnhauses, energetische Sanierung eines Altbaus, Anschaffung einer energieeffizienten Heizung usw.
Im betrieblichen Bereich angefangen von Fördermittel für Betriebsgründung, De-minimis, Fördermittel für Beratung vor Ort, Fördermittel zur Energieeffizienz und viele andere.

Inzwischen sind die möglichen Fördermittel und Fördermitte-Programme so vielfältig, dass die grundlegenden Informationen in einer Fördermitteldatenbank hinterlegt sind. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, gerade wegen der Vielfältigkeit, einen Fördermittelberater hinzuzuziehen. Hierdurch werden viele Fehler die ein Antragsteller machen kann, bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Dadurch besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die beantragten Fördermittel, vorausgesetzt die erforderlichen Fördervoraussetzungen wurden erfüllt, ausbezahlt werden.

Gebäudeleittechnikkonzepte

Gebäudeleittechnikkonzepte – übergreifende Steuerung von Gebäudeautomatisationsanlagen

Grundlage für die Gebäudeleittechnikkonzepte ist die Gebäudeleittechnik selbst. Sie erleichtert den Unterhalt, den Betrieb und die Bedienung von sehr vielen, in unterschiedlichen Gebäuden installierten Anlagen verschiedenster Art.

Durch entsprechende Gestaltung lassen sich Gebäudeleittechnikkonzepte individuell anpassen und erledigen maßgeschneidert übergreifend, übergeordnet alle Aufgaben. Hierzu gehören z.B. Betriebsdatenerfassung wie Energieverbrauch, Störungen, Alarme. Anlagen können einheitlich gesteuert und bedient werden. Alle, aus den verschiedenen Gebäuden aufgeschalteten Punkte werden einheitlich in einer zentralen Datenbank gespeichert. Sie stehen anschließend zentral allen berechtigten Anwendern zur Verfügung wie z.B. dem Energiemanagement, dem technischen Betrieb, dem Betreiber vor Ort bis hin zu externen Unternehmen.

Heizungssysteme

Heizungssysteme und die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich für Bauherrn einiges geändert, auch wenn es vielen immer noch nicht bewusst ist. Durch die Begrenzung des Primärenergie­bedarfs müssen Gebäude mit niedrigerem Wärmebedarf gebaut werden und die "alten" Heizsysteme passen hierzu nicht mehr so wirklich. Gleichzeitig zwingen Preissteigerungen für fossile Energien zu einem Umdenken.

Bei Heizsystemen mit hohem Primärenergiebedarf bzw. hoher Anlagenaufwandszahl muss viel Aufwand für die Wärmedämmung betrieben werden, bei Anlagen mit niedrigem Primärenergiebedarf oder bei Nutzung erneuerbarer Energien genügen oft schon die Minimalanforderungen der EnEV.

"Gute" Heizsysteme haben häufig niedrigere Betriebskosten, so dass sie sich doppelt rechnen. Wichtig ist in jedem Fall sich vor Baubeginn Gedanken um das richtige Heizsystem zu machen, denn die Vielfalt der Heizsysteme ist gewaltig.

Hier einige Beispiele:

Wärmepumpen – Sole, mit Erdkollektor, Sonnenkollektor, Tiefenbohrung, Eisspeicher

Wärmepumpen – Luft, monoenergetisch, mit Holzofen, Pellets-Zimmerofen, Lüftung

Passivhausheizung

Ölheizung mit Boiler, 5 m² Kollektor, 12 m² Kollektor

Gasbrennwertheizung mit 5 m² Kollektor, 12 m² Kollektor

Mikro-BHKW – Erdgas-Einzylinder, Erdgas-Stirling, Erdgas-Brennstoffzelle

Pellets Heizung – mit 12 m² Kollektor

Pellets-Zimmerofen - 12 m² Kollektor

Elektroheizung, Infrarotheizung, Wasserstoff-Brennstoffzelle

ISO 50001

Die DIN EN ISO 50001

Als weltweit gültige Norm gibt die DIN EN ISO 50001 die Normen für ein übereinstimmendes Energiemanagementsystems mit anschließender Zertifizierung vor.

Durch methodisches Vorgehen kann ein Energiemanagement die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen deutlich verbessern. Grundlagen sind die Erfassung der Energieflüsse in einem Unternehmen unter Berücksichtigung von Energieeffizienz. Daraus resoltieren Vorschläge technischer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizien welche langfristig unabhängig von der Größe und Branche des Unternehmens wirken. Wir verfügen mit unseren Partnern über langjährige Erfahrungen der erforderlichen Ingenieurskompetenz für die Implementierung ganzheitlich interagierender Systeme.

Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen nach der Energie- und Stromsteuergesetzgebung, sowie für die teilweise Befreiung besonders energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage.

Kältemanagement

Kältemanagement ist ein Bestandteil des Energiemanagementsystems und dient der Sammlung und Kontrolle aller relevanten Daten. Diese Daten können über ein Kälteanlagenmanagementsystem visualisiert werden und zeigen damit jederzeit den aktuellen Status des Kühlanlagengesamtsystems an. Von hieraus erfolgt auch die zentrale Steuerung und Bedienung aller Kühlanlagen. Gleichzeitig fliesen die Daten des Kältemanagement in das Energiemanagement ein.

KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen - KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sind umweltfreundlich und energieeffizient, da bis zu 90% des eingesetzten Brennstoffs tatsächlich genutzt werden. (In konventionellen Kraftwerken sind es nur ca. 35%.)

Grundprinzip jeder KWK-Anlage ist die zeitgleiche Erzeugung von Strom und Wärme. Häufigster Anwendungsfall ist das Blockheizkraftwerk (BHKW).

Ein BHKW erzeugt dezentral Wärme und Strom für den Verbrauch vor Ort. Kernstück ist ein Verbrennungsmotor. Die Abwärme des Motors wird für die Bereitstellung von (Heiz-) Wärme und Warmwasser genutzt. Die Kraft des Motors treibt einen Generator zur Stromerzeugung an.

Die Realisierung von KWK-Projekten ist immer abhängig von kundenspezifischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Nur wenn diese vollständig in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen, kann eine qualifizierte Entscheidung getroffen werden.

KWK-Anlagen werden mit Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt (KWKG) gefördert.

Lastmanagement

Selbstlernendes zukunftsweisendes Lastmanagement

Durch den Einsatz unseres Energie-Controlling-Systeme können Sie unter Anwendung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik eine optimal den Energieeinsatz in Ihrem Unternehmen beeinflussen. Durch unsere Technologie werden Individuelle Kennwerte (KPI, PUE, EnPi...) über Rechenoperationen ermittelt und dargestellt.

Mit dieser Möglichkeit der Steuerung Ihrer Verbraucher können unter betrieblichen und überbetrieblichen Aspekten Lastverschiebungen bzw. flexible Lasten optimal interagieren. Somit kann Ihre Spitzenlast begrenzt oder auch in vielen Fällen gesenkt werden, was sich in Einsparung von Netzkosten bemerkbar macht.

Weiterhin ermöglicht unser System:

  • Begrenzung der betrieblichen Spitzenlast
  • Ausnutzung von Preisschwankungen auf dem Strommarkt
  • Ausgleich von Bilanzkreisen
  • Ausgleich der Systembilanz (z.B. durch Übertragungsnetzbetreiberim Rahmen der. Abschaltver-ordnung)
  • Netzentlastung (bilaterale Verträge und Abschaltverordnung, Redispatch)
  • Vorhaltung und Bereitstellung von Regelleistung

Zukünftig werden in Deutschland Kapazitätsmechanismen eingeführt welche in Verbindung mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) zu bewerten sind. Dies Bedeutet das Ihr Lastmanagement ein zukunftsweisendes Steuerinstrument in Ihrer Verbrauchstrategie ist.

Meist ist das Potenzial für flexible Lasten in den Unternehmen nicht bekannt und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten werden nicht genutzt. Hingegen wird das betriebliche Lastmanagement zur Begrenzung der Lastspitzen vielen Unternehmen eingesetzt um die Netzentgelte zu begrenzen. Der Teilnahme am Regelenergiemarkt durch die Bereitstellung der Lasten ist hingegen nur sehr vereinzelt in Anwendung.

Unser System, welches Unternehmen die Möglichkeiten für ein überbetriebliches Lastmanagement bietet ist in Deutschland noch zu wenig bekannt da es aus Unternehmens Sicht nur einem sekundären Geschäftsprozess darstellt. Eine intelligente Interaktion der bestehenden Komponenten ermöglicht ein attraktives Kosten-Nutzen Verhältnis.

Lichtemittierende Dioden (LED)

Leuchtdioden erobern nicht nur unsere Gebäude

Seit Erfindung der Licht-emittierende-Diode, kurz LED, im Jahre 1962 hat sich die Entwicklung in den letzten 10 Jahren rasant fortgesetzt. Wurden in den ersten dreißig Jahren LEDs fast ausschließlich als Leuchtanzeige oder zur Signalübertragung eingesetzt, finden wir sie heute in sehr vielen Haushalten und Unternehmen als energieeffizienten Ersatz für alle möglichen Leuchtmittel eingesetzt. Die Energieeffizienz der aktuellen Licht-emittierende Diode (LED) hat die umgangssprachlich als Energiesparlampe bezeichnete Kompaktleucht­stofflampe mehr als überholt. Aufgrund der ständig weiterverbesserten Lichtausbeute werden Licht-emittierende Diode (LED) inzwischen auch als Straßen- und Parkplatz­beleuchtung eingesetzt.

Eine weitere Verbesserung gegenüber herkömmlichen Lichtquellen ist die Steuerbarkeit mittels modernster Lichttechnik. So können zum Beispiel Lichtsensoren zum Anpassen von Helligkeit und Farbtemperaturen an das in die Räume fallende Tageslicht sehr effektiv verwendet werden. Da LED Leuchtmittel keine Zünd- oder Startzeiten benötigen bis sie ihre maximale Helligkeit erreicht haben und sich problemlos steuern lassen, können die Stromkosten noch weiter gesenkt werden.

Die Vorteile der Licht-emittierende Diode (LED) liegen auf der Hand:

  • Hohe Energiekostensenkung bei schnellem ROI
  • bis zu 30% Förderung der Material- und Montagekosten bei Eigenfinanzierung
  • Spareffekt setzt sofort nach der Installation / Umrüstung ein
  • deutlich längere Wartungsintervalle was ebenfalls zur Kostensenkung beiträgt
  • bessere Ausleuchtung mit mehr Farbintervarianten
  • keine Zünd- und Startseiten, kein Brummen, kein Quecksilber
  • Keine, bzw. sehr geringe UV-Strahlung (UV-A, UV-B)
  • Keine, bzw. sehr geringe Verunreinigung durch Insekten (Laternen, Lampen, Tierställe)

Der Einsatzbereich von Licht-emittierende Diode (LED) hat einige Einschränkungen:

  • ist nicht für heiße Umgebungstemperaturen geeignet
  • Nicht alle Leuchtmittel lassen sich 1:1 tauschen und müssen komplett ausgetauscht werden,

    und die Beleuchtungswinkel lassen sich nicht immer 1:1 umsetzen.

Durch moderne Konzeptionen lassen sich weitere individuelle Lösungen gestalten. Wir unterscheiden dabei vier Hauptkonzepte:

  • Retrovit Variante
  • Konversion Variante
  • Einbau von neuen LED-Komplett-Leuchten
  • Mischkonzept

Bei der Retrovit Variante werden die Leuchtmittel (insbes. bekannt durch den Austausch von Leuchtstoffröhren) in die vorhandenen Leuchten eingesetzt. Der Vorteil dieser Lösung besteht im schnellen, zeitsparenden Auswechseln der Leuchtmittel. Der Nachteil, die alten Vorschaltgeräte bleiben bestehen, wodurch mehr Strom als notwendig verbraucht wird. Im Schadenfall ist die Haftungsfrage unklar. Bei Selbsteinbau entfällt die Gewährleistung.

Die Konversion Variante darf nur von Elektrofachbetrieben ausgeführt werden, denn es ist ein Eingriff in die vorhandene Leuchte notwendig. Durch den Eingriff in die Leuchte wird die ausführende Firma zum Hersteller der Leuchte. Die Vorteile dieser Lösung bestehen darin, dass externe Treiber verwendet werden können. Es sind Abstrahlwinkel von ca. 300° möglich. Die Vorschaltgeräte werden ausgebaut, dadurch kein unnötiger Stromverbrauch. Im Schadenfall ist die Haftungsfrage sauber geklärt. Geringfügig nachteilig sind die leicht erhöhten Montagekosten.

Der Einbau neuer Leuchten erfolgt meistens in Neubauten oder durch Komplettaustausch der Leuchten in sehr alten Objekten. Aber auch für gestalterische Zwecke werden neue LED sehr gerne verwendet.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Neue Leuchten mit sehr langer Lebensdauer, die perfekt auf die Erfordernisse vor Ort abgestimmt sind. Haftung und Gewährleistung entsprechen der aktuellen Rechtsprechung. Nachteilig sind die höheren Anschaffungskosten und der dadurch ebenfalls verlängerte ROI. Zusatzkosten durch Neuverlegung von Kabeln in Altbauten.

Mit dem Mischkonzept werden alle vorgenannten Konzepte, je nach Bedarf, eingesetzt. Die Vorteile dieses Konzeptes sind die kostengünstigste augenblickliche Lösung unter Berücksichtigung neuer moderner Lichtkonzepte einzusetzen und somit eine optimale Einsparung der Stromkosten zu erzielen. Haftung und Gewährleistung sind eindeutig geregelt. Die Augenblicklichen Nachteile wie höhere Kosten, längerer ROI und eventuelle Mehrkosten, werden durch den Einspareffekt weitestgehend relativiert.

Messstellenbetrieb

Wir übernehmen für Sie den Ein-/Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Gern unterbreiten wir entsprechende Angebote.

Messdienstleistung

Im Rahmen des Messstellenbetriebs stellen wir Ihnen tagesaktuell Ihre Verbrauchsübersicht zusammen. Wir ermitteln den Verbrauch und übernehmen die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.

Notstromsysteme

Notstromsysteme, Batteriegestützte Versorgung für Netzausfall

Zum weiten Feld der Notstromsysteme haben sich folgende Schwerpunkte herausgebildet:

Sicherheitsstromversorgung nach DIN EN 50171/50172, USV-Anlagen, BSV-Technik nach DIN VDE 0100-710. Neben diesen, nennen wir sie Hauptvorschriften, gibt es noch eine Vielzahl an Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und Normen die zusätzlich zu beachten sind. Aus diesem Grund sollte man Planungen für Notstromsysteme grundsätzlich von entsprechenden Fachbetrieben Planen und ausführen lassen.

Die bekanntesten Einsatzorte für Notstromsysteme sind Absicherung von Computeranlagen (USV), Krankenhäuser (OP-Räume, Intensivstationen), Industriebetriebe (Maschinen- und Produktionsräume), Lagerhäuser (Kühlräume, Kühl- oder Frostläger), Supermärkte (Notstrombeleuchtung, Kühltheken, Kühlhäuser), Arztpraxen, im Brandschutz, in der Energieversorgung.

In der Regel erfolgt die Versorgung der Notstromsysteme mit Strom über eine Batterie. Abhängig von der Größenordnung gibt es verschiedene Lösungen. So können Notstromsysteme durch Gruppenbatterieanlagen, Einzelbatteriesysteme, Zentralbatterieanlagen oder durch kleine USV-Anlagen versorgt werden. Die Kontrolle dieser Notstromsysteme erfolgt mittels Funk oder über das Leitungsnetz. Damit das Leitungsnetz für Notstromsysteme dann auch im Notfall funktioniert, wird eine Überwachung für den Netzersatz installiert.

Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen, den die Sonne stellt keine Rechnung

Mit der Entdeckung der Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom gelang der Menschheit ein entscheidender Schritt in der Energieversorgung. Die übliche Kurzform lautet PV-Anlage oder PVA. Im Volksmund spricht man von Solaranlagen. Wichtig hierbei ist zu wissen, dass mit der Begrifflichkeit Solaranlage nicht Photovoltaikanlagen sondern die Erhitzung von Wasser durch Sonnenenergie gemeint ist. Korrekt wäre dies die Solarthermie. Durch die Photovoltaikanlagen ist die Menschheit in der Lage, ihren gesamten Energiebedarf rein rechnerisch abzudecken. Im Moment fehlen jedoch noch viele technische Voraussetzungen um dies auch zu realisieren.

Weit verbreitet sind inzwischen die Hausanlagen. Größere Solarstromanlagen nennt man Solarkraftwerk. Die direkte Art der Energieumwandlung nennt man Photovoltaik. Bei großen Solarkraftwerken benutzt man teilweise noch andere Lösungen in dem Zwischenschritte in Form von Wärmeenergie oder mechanischer Energie (solarthermische Kraftwerke) verwendet. Die Leistung von Photovoltaikanlagen beginnt im niedrigen einstelligen kW-Bereich (i.d.R. Hausanlagen oder Insellösungen im Verkehrsbereich) bis hin in den MW-Bereich bei gewerblichen Dachanlagen bzw. Freiflächensolaranlagen.

Heute gibt es kaum noch Bereiche, die nicht durch den Einsatz von Solarzellen mit elektrischem Strom, sei es netzunabhängig oder netzgekoppelt, versorgt werden können.

Angefangen vom Taschenrechner, über kleine Gartenpumpen, Verkehrszeichen, bis hin zur Raumstation (hier war das ursprüngliche Einsatzgebiet).

Prüfungen-Prüfpflichtiger-Anlagen-Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitsschutz nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liefert die gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz in Unternehmen im speziellen Bezug auf die Arbeitsmitte. Arbeitsmittel sind insbesondere Werkzeuge, Geräte, Maschinen aber auch überwachungspflichtige Systeme wie Aufzüge oder Druckanlagen.  Jeder Unternehmer und Betreiber solcher Systeme ist für die Einhaltung bzw. Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verantwortlich.

Bereits seit dem 01.05.2014 wurde die BGV A3 zur DGUV Vorschrift 3 um die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben Überschneidungen zu vereinheitlichen. Daher wurde die BGV A3 als DGUV Vorschrift 3 in das Schriftenwerk integriert.

Umfassende Änderungen gibt es durch die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) welche am 01.06.2015 in Kraft trat. Die Regelungen wurden neu strukturiert und an europäisches Recht angeglichen und müssen nun verbindlich umgesetzt werden.

Daraus ergibt sich eine komplette Anpassung Ihrer gesamten Dokumentation. Erstmal gibt es eine Definition von konkreten Ordnungswidrigkeiten bzw. auch Szenarien welche als Straftat gewertet werden können. Akute Unfallschwerpunkte werden ebenso berücksichtigt wie die besonderen Vorgaben zu ergonomischen und psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Änderungen gibt es auch in den Bereichen wiederkehrenden Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen sowie für die Errichtung und dem Betrieb selbiger.

Wir helfen Ihnen gern Ihr Unternehmen in die diesbezügliche Rechtssicherheit zu bringen.

 

Rückvergütung Netzentgelte

Rückerstattung individuelles Netznutzungsentgelt

Gemäß §19 Strom-Netzentgelt-Verordnung (Strom-NEV) werden energieintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit.

Auch mittelständige Betriebe können individuelle Netzentgelte beim Netzbetreiber beantragen und Rückerstatten lassen. Dazu gibt es von der Bundesnetzagentur definierte Anforderungen über die Möglichkeiten des Nutzungsverhaltens welche kaum bei den Unternehmen bekannt sind.

Gern Beraten wir Sie und prüfen kostenlos Ihre Ansprüche. Auftragsgemäß übernehmen wir die gesamte Antragsabwicklung der Beantragung für Ihre Rückerstattung.

Thermografie

Energieverluste oder Energiekonzentrationen sind Schwachpunkte im Energiefluss – Thermografie macht es Sichtbar

Energetische Sanierung oder Energieanalysen sind bei einem schlechten ROI (Return of Investment) zur Optimierung der Gebäudehülle entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung. Durch den Einsatz von Wärmebildkameras können wir sehr effektiv und wirtschaftlich die Schwachpunkte analysieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten unterstützen wir im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung Spezial der DGUV Vorschrift 3 vormals BGV A3 schnell und sicher.