Änderung im Telekommunikationsgesetz?

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Verkehrsdaten im Sinne des § 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind sozusagen alle relevanten Sendeprameter wie Anschlüsse, Ort und Zeit der Kommunikation. Diese Speicherung der Telekommunikationsdaten führt zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Um dies nun zu regeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgeschlagen. Ein erneuten Versuch, die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich festzuschreiben.

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