IT-Sicherheitskatalog für den Netzbetrieb

Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichen  IT-Sicherheitskatalog

Ge­mäß § 11 Ab­satz 1a En­WG, veröffentlichten heute die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen IT-Sicherheitskatalog für sicher Datenverarbeitung im netzbetrieb.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind die Schwerpunkte:

  • die Sicherstellung der Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten,
  • die Sicherstellung der Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme und
  • die Gewährleistung der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen.

Die Maßnahmen IT-Sicherheitskatalog sind für Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtend. Bundesnetzagentur IT-Sicherheitskatalog

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