Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichen IT-Sicherheitskatalog
Gemäß § 11 Absatz 1a EnWG, veröffentlichten heute die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen IT-Sicherheitskatalog für sicher Datenverarbeitung im netzbetrieb.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind die Schwerpunkte:
- die Sicherstellung der Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten,
- die Sicherstellung der Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme und
- die Gewährleistung der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen.
Die Maßnahmen IT-Sicherheitskatalog sind für Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtend. Bundesnetzagentur IT-Sicherheitskatalog