Abschreibung von BHKW-Anlagen sinkt auf 50 Jahre

50 Jahre AfA für Blockheizkraftwerke

Blockheizkraftwerke (BHKW) sollen die für die Stromerzeugung entfallenden Kostenanteil des BHKW nur noch über 50 Jahre abschreiben können.

Die obersten Finanzbehörden der Länder wollen neue Regelung des abschreibungsrelevanten Zeitraums für BHKW umsetzen. Blockheizkraftwerke sollen fester Bestandteil des Gebäudes werden. Somit gelten sie nicht mehr als selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut.

Strompreiserhöhung für 2016

EEG-Umlage soll 2016 auf 6,5 Cent steigen

Auf dem Deutschen Energiekongress in München (8. – 15.09.) gab Dr. Patrick Graichen, Chef der Agora Energiewende seine Schätzung der EEG-Umlage für 2016 bekannt. Auf 6,5 ct/kWh (netto), von derzeit 6,17 ct/kWh (netto) könnten die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober die Umlage für 2016 erhöhen. Somit würde der gesamtpreis für Strom steigen.

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Energie-Audits nach DIN 16247 bis zum 5. Dezember

… weniger als 90 Tage sind es noch bis zum Stichtag an dem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Überprüfung der Umsetzung zur Energieauditpflicht entsprechend des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) beginnt.

Das zum 15. April 2015 geändert und am 21. April im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sieht die Durchführung eines sog. Energie-Audits nach DIN 16247 bis zum 5. Dezember für alle Nicht-KMU Unternehmen zwingend vor.
Hierbei muss die Richtlinie DIN 16247 für die Istzustandsaufnahme sowie die Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit dem Ziel des Aufzeigens der Energieeinsparpotenziale angewandt werden. Die wiederholte Erfassung muss alle 4 Jahre erfolgen.
Wer diese Frist zur erstmaligen Umsetzung bis zum 05. Dezember 2015 untätig verstreichen lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro je Einzelfall rechnen. Praktisch sind alle Branchen der Nicht-KMU Unternehmen betroffen.
Die Nicht-KMU Unternehmen werden nach der europäischen Definition klassifiziert, kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zu sein. Das bedeutet, mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro.