Energieaudit Din En 16247

GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

für Nicht-KMU

ENERGIEAUDITS - Pflicht bis 5. Dezember 2015

Die Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet alle Nicht-KMU-Unternehmen sowie Organisationen, bis spätestens zum 5. Dezember 2015 ein unabhängiges, fachkundiges Energieaudit durchzuführen, welches im Anschluss alle 4 Jahre erneuert werden muss.

Das Energieaudit muss mindestens den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Aktuell belegbare Daten zu den Energieverbräuchen sowie Lastprofile sind ebenso wie Betriebsabläufe und Gebäudetechnik Grundlage der Analyse.

Sanktionen

Wird das Audit nicht fristgerecht und regelmäßig nach den Verordnungen des EDL-G durchgeführt, kann je Verstoß ein Bußgeld bis zu 50.000,00 € ( § 12 EDL-G) verhängt werden.

Wer muss jetzt handeln?

Nicht KMUs

Alle Unternehmen des produzierenden, wie auch des nichtproduzierenden Gewerbes, unabhängig von ihrer Rechtsform, welche eine wirtschaftliche Tätigkeit - auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ausüben und nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) zählen. (z.B. Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Einrichtungen, religiöse, weltanschauliche oder gemeinnützige Organisationen.)

KMU im Konzernverbund

KMU im Konzernverbund oder mit Unternehmensbeteiligungen (Partner- und Verbundunternehmen außerhalb und innerhalb der Europäischen Union) also auch vor- und nachgelagerte Beteiligungen, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals am anderen Unternehmen halten oder an denen eben jene Anteile gehalten werden, so dass das Unternehmen als Nicht-KMU gewertet wird.

Öffentliche Unternehmen

Öffentliche Unternehmen oder Unternehmen mit kommunalen Beteiligungen werden unabhängig von ihrer Größe bzw. von ihrem Jahresumsatz grundsätzlich als Nicht-KMU gewertet, wenn mindestens 25 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. (z.B. Stadtwerke oder Energieversorger)

ENERGIE- CONTROLLING- SYSTEM

made by Intellergie

Die rechtlichen Verpflichtungen sollten als Ausgangspunkt genutzt werden, um den größtmöglichen Nutzen für Ihr Unternehmen zu erzielen. Das Energieaudit ist Grundlage für die Transparenz Ihrer energetischen Prozesse.

Auf dieser Basis haben wir unser ENERGIE-CONTROLLING-SYSTEM (ECS) entwickelt, durch dessen Einsatz eine kontinuierliche Optimierung Ihres Energiemanagements ermöglicht wird.

Exemplarische
Darstellung
des ECS

Schritt für Schritt

Der erste Schritt zu Ihrem ENERGIE-CONTROLLING-SYSTEM ist die Durchführung des gesetzlichen Energieaudits nach DIN EN 16247 in fünf Phasen:

  • Phase 1Projektansatz: Klärung der Standorte, des Umfangs und der erforderlichen Aufwendungen, Information aller Beteiligten hinsichtlich Ablauf, Terminplanung und Methodik
  • Phase 2 Datenerfassung zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs relevanter Verbraucher sowie von Kennzahlen
  • Phase 3 Durchführung des Energieaudits vor Ort, Analyse der gegenwärtigen Situation
  • Phase 4 Analyse der Ergebnisse, Erstellen des Energie-Audit-Berichts, Maßnahmen-Entwicklung zu möglichen Einsparungen
  • Phase 5 Abschlussbesprechung, Aufzeigen von Potentialen und Maßnahmen

Unsere Leistungen

  • Informationen zu Pflichten, Fristen und zur Nachweisführung
  • Beratung alternativer Möglichkeiten zur Erfüllung der Auditpflicht
  • Unterstützung bei der Wahl das passenden Systems für Ihr Unternehmen
  • Nutz- und geldwerte Informationen zu aktuellen Entwicklungen, Innovationen, Verbesserungspotentialen und rechtlichen Änderungen
  • Energie-Effizienz-Reporting: Aufzeigen der Effizienzmaßnahmen für interne Budget-Entscheidungen
  • Kleine Änderungen mit großer Wirkung: Konzeption minimal invasiver Maßnahmen, die größtmöglichen Nutzen bringen
  • Garantie für die aus dem Audit ermittelten Effizienzsteigerungen
  • Ganzheitliche Begleitung des Audit-Prozesses bis zur erfolgreichen Realisierung
    1. Durchführung des ENERGIEAUDITS
    2. Einführung Ihres Energie-Controlling-Systems
    3. Betreuung Ihres Energie-Controlling-Systems

Ihre Vorteile

  • Senkung der Energiekosten
    • bei nicht-investiven Maßnahmen ~ 5-15%
    • bei investiven Maßnahmen: ~ 10-20%
  • Maximale Nutzung der gewährten Steuervorteile
    • Teilentlastung von der EEG-Umlage
    • Spitzenausgleich für das produzierende Gewerbe
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Beantragung von Fördermittelzuwendungen
  • Stärkung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch nachhaltige Investitionen
  • Erzielen Sie mit professioneller Unterstützung aus dem gesetzlichen Zwangs-Audit einen Einstieg in Ihr zukunftsweisendes ENERGIE-CONTROLLING-SYSTEM.