50 Jahre AfA für Blockheizkraftwerke
Blockheizkraftwerke (BHKW) sollen die für die Stromerzeugung entfallenden Kostenanteil des BHKW nur noch über 50 Jahre abschreiben können.
Die obersten Finanzbehörden der Länder wollen neue Regelung des abschreibungsrelevanten Zeitraums für BHKW umsetzen. Blockheizkraftwerke sollen fester Bestandteil des Gebäudes werden. Somit gelten sie nicht mehr als selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut.