Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Energie-Audits nach DIN 16247 bis zum 5. Dezember

… weniger als 90 Tage sind es noch bis zum Stichtag an dem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Überprüfung der Umsetzung zur Energieauditpflicht entsprechend des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) beginnt.

Das zum 15. April 2015 geändert und am 21. April im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sieht die Durchführung eines sog. Energie-Audits nach DIN 16247 bis zum 5. Dezember für alle Nicht-KMU Unternehmen zwingend vor.
Hierbei muss die Richtlinie DIN 16247 für die Istzustandsaufnahme sowie die Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit dem Ziel des Aufzeigens der Energieeinsparpotenziale angewandt werden. Die wiederholte Erfassung muss alle 4 Jahre erfolgen.
Wer diese Frist zur erstmaligen Umsetzung bis zum 05. Dezember 2015 untätig verstreichen lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro je Einzelfall rechnen. Praktisch sind alle Branchen der Nicht-KMU Unternehmen betroffen.
Die Nicht-KMU Unternehmen werden nach der europäischen Definition klassifiziert, kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zu sein. Das bedeutet, mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro.

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